Bauschäden an und in Gebäuden Leistungsübersicht

Die Beantwortung der Frage wer die Kosten eines Schadens oder der Nachbesserung trägt hängt zunächst davon ab, wer den Bauschaden verursacht hat, welche Vertragsinhalte bestehen und ob die gegebenenfalls vorhandenen Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können. 

Schaden oder Mangel – die richtige Definition (VOB)
Baumängel bestehen ab Beginn eines Bauwerks. Sie haben Ihre Ursache bereits in einer mangelhaften Ausführungsplanung und Bauausführung. Es sind somit Fehler, die vor oder während der Errichtung eines Bauwerks entstehen. Dabei ist das Erkennen von Baumängeln, die nicht unbedingt später auch zu Bauschäden führen müssen, in der Praxis nicht unproblematisch. Ein Bauschaden ist  die Beeinträchtigung des Bauwerks in Folge eines Baumangels. Er ist die Folge vernachlässigter Instandsetzungs- oder Bauunterhaltungsmaßnahmen oder zerstörender äußerer Einflüsse.
Im Gegensatz zu Baumängeln sind Bauschäden im Rahmen eines Ortstermins gut zu erkennen.
Das Ziel aller Bemühungen bei Bauschäden ist darauf gerichtet, den Bauschaden und die dadurch verursachten Störungen möglichst schnell und nachhaltig zu beseitigen. Nach der Beseitigung des Schadens soll das Bauteil oder das Gebäude den vertraglich vereinbarten Zustand erreichen. Es ist also darauf zu achten, dass bei der Nachbesserung die allgemein anerkannten Regeln der Technik angewendet werden. Sieht man von einfachen und daher für den bautechnischen Leien erkennbaren Schäden ab, sollte die Art der Nachbesserung immer von einem Baufachmann (z.B. Bausachverständiger oder Architekt) bestimmt werden. Die Voraussetzung der richtigen Auswahl von Nachbesserungsmaßnahmen ist eine gründliche Diagnose und Schadensbeurteilung.
Durch eine nicht fachmännische Beseitigung von Bauschäden oder sogar in Eigenregie durchgeführte Maßnahmen kommt es oft zur Sanierung der Sanierung. Die Kosten die durch billige Ausführung oder Eigeninitiative eingespart werden sollten, können durch die falsche Vorgehensweise schnell ins Gegenteil umschlagen.

Lassen Sie sich durch einen Fachmann unterstützen und die Arbeiten nur durch qualifizierte Fachunternehmen ausführen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Bauschadenbeurteilung und bei Bedarf mit einem Sanierungsvorschlag. 

Preise und Leistungsbeschreibung

Honorarpauschale für Ortstermin/Besichtigungstermin

Kostensicherheit durch:

✔ günstigen Pauschalpreis
✔ keine Folgekosten
✔ Qualität und Erfahrungswerte

Preis: Pauschal 495,00€ inkl. 19% MwSt. 

Die Dauer des Ortstermins ist auf 2 Stunden begrenzt. Darüber hinaus gehende Zeiten werden auf Stundenbasis abgerechnet ( 136,50€ incl. MwSt.).

Im Ortstermin werden die von Ihnen erkannten und eventuell weitere Schäden von uns aufgenommen und daraufhin (wenn notwendig) ein Angebot für die weitere Vorgehensweise erstellt. Außerdem erhalten Sie eine kurze E-Mail mit den Erkenntnissen aus der Ortsbesichtigung, (welche Mängel oder Schäden besichtigt wurden).

Beachten Sie bitte die zusätzlichen Hinweise im Feld „Preis- Informationen zu Pauschale und Stundensatz“.

Die Preise beziehen sich auf Immobilien der Wohnungswirtschaft im privaten und kommerziellen Bereich mit einer Wohn- Nutzfläche von bis zu 170m², ( Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften).

Für größere Objekte (Mehrfamilienhäuser) bis zu 20 Wohneinheiten erstellen wir Ihnen gerne ein angepasstes Angebot.

info@bausachverstaendiger-huetzen.de

  • kurzfristige Besichtigungstermine
  • günstiger Pauschalpreis
  • langjährige Erfahrung im Baubereich
  • Qualifizierte in Augenscheinnahme 
  • ständige Fort- und Weiterbildungen, aktueller Wissensstand
  • Kooperationen mit Partnerbüros 
  • Kurze Stellungnahme incl. Fotos zusenden
  • Protokoll / Dokumentation zur Ortsbesichtigung / Feststellungen zum Ist-Zustand Ihrer Immobilie und Aufnahme erkannter Schäden incl. Fotos der Ortsbesichtigung mit kurzer Beschreibung). 
  • Vollständiges Gutachten. Gerne erstellen wir Ihnen nach Abschluss der Maßnahme ein qualifiziertes Gutachten. Das Honorar hierfür richtet sich nach dem Umfang der Aufgabe. 
  • Beratung für die Schadenssanierung
  • Baubegleitung / Überwachung der Sanierungsmaßnahmen
Die Abrechnung der zusätzlichen Leistungen erfolgt auf Stundenbasis.

In der Pauschale zum Ortstermin sind An und Abfahrtszeiten bis zu 35 km enthalten (ca. 30-40 Minuten). Darüber hinaus gehende Fahrzeiten werden zusätzlich berechnet bzw. sind von der Besichtigungszeit in Abzug zu bringen.

Fahrtkosten werden mit 0,65€ je km berechnet, wobei auch hier 35 km in der Pauschale zum Ortstermin inclusiv sind. 

Parkkosten sind Zusatzkosten und werden auf Nachweis (Beleg) abgerechnet.

Der Ortstermin ( Besichtigung vor Ort) ist auf 2 Stunden begrenzt.

Danach, Abrechnung auf Stundenbasis ( 105€ x 30% = 136,50€ incl. MwSt), wobei jede angefangene Stunde 1/2 und ab der 30. Minute voll abgerechnet wird ( §8 JVEG). 

Der Stundensatz ist angelehnt an das Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), das bei gerichtlichen Aufträgen als Abrechnungsgrundlage dient. Hierbei gilt für Privataufträge (außergerichtlich)  gegenüber gerichtlichen ein mittlerer Aufschlag von 50% und ein Mindestaufschlag von 25-30% auf den Stundensatz des JVEG als angemessen. ( JVEG – Stand 2021 – Honorarstufe 4.3 Bauwesen-Schadensfeststellung und -Ursachenermittlung,  105€ incl. MwSt) (Der Stundensatz variiert je nach Aufgabenstellung zwischen 30% und 50% Aufschlag). Im Stundensatz sind alle Werkzeuge, Messgeräte und Gemeinkosten, sowie die Vorhaltung von Einrichtungen und die allgemeinen Bürokosten des Sachverständigen enthalten. 

Stundensatz für Bauschäden ( 105€ x 30% = 136,50€ incl. MwSt).

Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Klassisches Gutachten / Privatgutachten (Parteiengutachten) (als Parteienvortrag bei Gericht verwendbar),
  • Schiedsgutachten / Schiedsgutachtervertrag = Ergebnis für die Parteien verbindlich, (Wird von zwei oder mehr Parteien in Auftrag gegeben.)
  • Stellungnahmen, (z.B. kurze Zusammenfassung des Ortstermins),
  • Bewertungen,
  • Außergerichtliche vorsorgliche Beweissicherung, Fotodokumentation, Beweissicherungsgutachten,
  • Untersuchungen bei Schimmel, incl. Labor-Untersuchungen
  • Kaufberatung für private Kunden (Wohnhäuser, und Eigentumswohnungen),²
  • Baubegleitung Haus- und Wohnungsbau (Modul 1-4),²
  • Vorbegehung vor der Bau-Endabnahme und Wohnungsübergabe,
  • Bauabnahme-Begleitung,
  • Beratende Begleitung bei der Wohnungsübergabe (Schlüsselübergabe),
  • Beratung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen ( Wärmedämm-Verbundsysteme, Innendämmsysteme),
  • Beratung zu Renovierungen, Sanierungen und Modernisierungen,
  • Gebäudethermografie ( Wärmebrücken, Feuchtigkeitsschäden und z.B. Mängel an WDVS erkennen)²
 
Bausachverständigenbüro Michael Hützen Wiesbaden
Mobil: 0176 45294924
E-Mail: info@bausachverstaendiger-huetzen.de

² Ausführung auch in Kooperation mit sachverständigen Partnerbüros.

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Fachbereiche- & Kompetenzen

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Putz- und Wärmedämm-Verbundsystemen

Fairer Partner, faire Preise & Kostensicherheit durch Pauschalangebote

Schäden an Wärmedämm-Verbundsystemen

Wärmedämm-Verbundsystem Schaden

Schäden an Putzfassaden

Schimmelpilze in Gebäuden

Feuchteschäden in und an Gebäuden

Es gibt vielfältige Arten von Bauschäden:  Eine großen Anzahl davon entsteht unter dem Einfluss von Feuchtigkeit z.B. durch eindringendes Oberflächenwasser, durch defekte Wasserführende Leitungen wie z.B. defekte Wasserrohrleitungen, undichte Rohrverbindungen, beschädigte oder undichte Heizleitungen, undichte Entwässerungsleitungen. Aber auch die Nutzung der Gebäude durch Ihre Bewohner können Feuchteschäden hervorrufen, indem falsch oder zu wenig gelüftet wird. Weitere Schäden treten immer wieder an der Außenfassade auf, hauptsächlich im Spritzwasser- und Sockelbereich incl. im erdberührten Bereich, meist durch defekte, nicht fachgerecht hergestellte oder gar fehlende Abdichtungsmaßnahmen.

Nutzen Sie unsere Expertise zur Unterstützung Ihrer notwendigen Sanierungsmaßnahmen und lassen Sie die Arbeiten nur durch echte Fachunternehmen ausführen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Bauschadenbeurteilung und geben Vorschläge zu den Sanierungsmaßnahmen. 

Michael Hützen

  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden / DESAG und BSG
  • DEKRA zertifizierter Sachverstäniger für Schäden an WDVS- und Putzfassaden 

Anschrift

Bausachveständigenbüro Michael Hützen

Bei uns sind Sie gut beraten.

Wir kooperieren mit sachverständigen Partnern.

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden